Liebe Rückenschullehrerin, lieber Rückenschullehrer,

eine Verlängerung Deiner Rückenschullehrerlizenz ist für die ZPP nicht mehr erforderlich.
Als Nachweis für die Einweisung in das Verfahren „Rückenschule“ werden auch abgelaufene Lizenzen akzeptiert.
Falls Du aus anderen Gründen eine Lizenzverlängerung benötigst schreibe uns bitte an rs@bvmbz.de.

Eine Einweisung in das Konzept bleibt weiterhin erforderlich.
Falls Du die Rückenschulllehrerlizenz des BVMBZ bereits erworben hast, kann die Einweisung in unsere rezertifizierten aktuellen Konzepte (mit 10 Einheiten à 90 min und 10 Einheiten à 60 min) online erfolgen.
Hierfür melde Dich sich bitte bei unserem Partner FobiZe unter
https://www.fobize.de/kurs_detail.php?kennung=110999010
an.
Bei Fragen zur Anerkennung Ihrer Grundausbildung wende Dich sich bitte direkt an die ZPP.
Auf der Website http://www.zentrale-pruefstelle-praevention.de sind alle Informationen zusammengefasst und auch die Kontaktdaten zu finden.

Dein Team Rückenschule im BVMBZ